Die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors umfasst eine Reihe von Prinzipien und Techniken, die beim Entwerfen, Erstellen, Pflegen und Aktualisieren von Websites und mobilen Apps angewendet werden müssen, um Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung beim Zugang zu gewährleisten – insbesondere für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen.
Das Königliche Dekret 112/2018 vom 7. September über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors legt folgende Mindestanforderungen fest:
Bei Turisbeds setzen wir uns konsequent dafür ein, die vollständige Integration aller Nutzer der Organisation und der Gesellschaft im Allgemeinen zu erreichen. Unsere Priorität ist es, einen universellen Zugang zu den auf unserer Website veröffentlichten Inhalten sicherzustellen und das Barrierefreiheitsniveau AA gemäß den WCAG-Richtlinien zu erreichen.
Für Anfragen zu Barrierefreiheitsanforderungen kannst du uns über die folgenden Kontaktmöglichkeiten erreichen:
Die Antwort von Turisbeds wird Folgendes enthalten:
In diesem Jahr haben wir die Barrierefreiheit unserer Website mit PageSpeed aktualisiert und sichergestellt, dass die Verbesserungen den neuesten Praktiken und Standards entsprechen.
Die Ergebnisse zeigen Folgendes:
Erfüllungsgrad: Priorität 1 und 2
Bei der durchgeführten Diagnose wurden auf keiner Seite Fehler festgestellt.
Die Barrierefreiheitsprüfung durch das Web Accessibility Observatory erfolgt anhand einer speziell dafür entwickelten automatischen Methodik. Diese Methodik umfasst lediglich 20 Barrierefreiheitsprüfungen, die jeweils aus mehreren automatisierten Überprüfungen bestehen.
Die Methodik, basierend auf der Norm UNE 139803:2012 (WCAG 2.0), wurde von der Arbeitsgruppe für Websites der Allgemeinen Staatsverwaltung und der Arbeitsgruppe „Observatorium, Indikatoren und Maßnahmen“ des Sektoralen Ausschusses für elektronische Verwaltung (regionale und lokale Regierungen) genehmigt.
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