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ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors umfasst eine Reihe von Prinzipien und Techniken, die beim Entwerfen, Erstellen, Pflegen und Aktualisieren von Websites und mobilen Apps angewendet werden müssen, um Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung beim Zugang zu gewährleisten – insbesondere für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen.

Das Königliche Dekret 112/2018 vom 7. September über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors legt folgende Mindestanforderungen fest:

  1. Websites und Anwendungen der verpflichteten Stellen müssen für ihre Nutzerinnen und Nutzer – insbesondere für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen – zugänglich sein. Ihre Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein, gemäß den Normen des Artikels 6.
  2. Barrierefreiheit wird vollständig in die Gestaltung, Verwaltung, Wartung und Aktualisierung der Inhalte von Websites und Anwendungen integriert.
  3. Die Einrichtungen ergreifen, soweit möglich, Maßnahmen, um das jeweils geltende Mindestniveau der Barrierefreiheit zu übertreffen.

TURISBEDS ENGAGEMENT FÜR BARRIEREFREIHEIT

Bei Turisbeds setzen wir uns konsequent dafür ein, die vollständige Integration aller Nutzer der Organisation und der Gesellschaft im Allgemeinen zu erreichen. Unsere Priorität ist es, einen universellen Zugang zu den auf unserer Website veröffentlichten Inhalten sicherzustellen und das Barrierefreiheitsniveau AA gemäß den WCAG-Richtlinien zu erreichen.

Für Anfragen zu Barrierefreiheitsanforderungen kannst du uns über die folgenden Kontaktmöglichkeiten erreichen:

Die Antwort von Turisbeds wird Folgendes enthalten:

  • Die zuständige Einheit, die die Antwort ausstellt.
  • Die getroffene Entscheidung.
  • Die angeforderten barrierefreien Informationen (falls zutreffend).
  • Im Falle einer nicht sofortigen Umsetzung: der geschätzte Zeitrahmen und die zuständige Einheit für die Korrekturen.
  • Die Stelle, bei der eine Beschwerde eingereicht werden kann, sowie das entsprechende Verfahren.

TECHNISCHES DATENBLATT ZUR BARRIEREFREIHEIT

In diesem Jahr haben wir die Barrierefreiheit unserer Website mit PageSpeed aktualisiert und sichergestellt, dass die Verbesserungen den neuesten Praktiken und Standards entsprechen.

Die Ergebnisse zeigen Folgendes:

Erfüllungsgrad: Priorität 1 und 2

  • Durchschnittliche Portalbewertung:100

Bei der durchgeführten Diagnose wurden auf keiner Seite Fehler festgestellt.

Die Barrierefreiheitsprüfung durch das Web Accessibility Observatory erfolgt anhand einer speziell dafür entwickelten automatischen Methodik. Diese Methodik umfasst lediglich 20 Barrierefreiheitsprüfungen, die jeweils aus mehreren automatisierten Überprüfungen bestehen.

Die Methodik, basierend auf der Norm UNE 139803:2012 (WCAG 2.0), wurde von der Arbeitsgruppe für Websites der Allgemeinen Staatsverwaltung und der Arbeitsgruppe „Observatorium, Indikatoren und Maßnahmen“ des Sektoralen Ausschusses für elektronische Verwaltung (regionale und lokale Regierungen) genehmigt.

Aktualisierungshistorie:

  • Aktualisierungsdatum mit PageSpeed: 14. Juli 2025 (1. Überprüfung)